Arboner Hallenflohmarkt

Betriebsvorschriften Arboner Hallenflohmarkt

§1 Teilnahme Bewilligung

Die Teilnahme ist gebührenpflichtig. Untermiete ist ausdrücklich untersagt. Der Bewilligungsinhaber muss anwesend sein. Die Standplätze sind im sauberen Zustand zu verlassen, es dürfen keine Abfälle oder Waren zurückgelassen werden.

§2 Gebühren

Platz Kosten Bemerkung
Standplatz (Tisch [160 x 60 cm]) CHF 50.-- (Sonntag)
CHF 70.-- (Samstag & Sonntag)
Wird vom Veranstalter zur Verfügung gestellt.
Jeder weiterer anschliessende Tisch CHF 50.-- (Sonntag)
CHF 70.-- (Samstag & Sonntag)
-
Parkkarte CHF 12.-- pro Tag Diese Gebühren müssen erst vor Ort bezahlt werden.

Die Standgebühren sind im Voraus zu bezahlen. Bei nicht erfolgter Zahlung bis zum vereinbarten Termin werden die reservierten Standplätze anderweitig vergeben. Bei Nichtteilnahme besteht absolut kein Anspruch auf Rückerstattung.

Der Veranstalter kann für allfällige Umtriebe den Tisch Betreiber in regress nehmen oder diesen von weiteren Teilnahmen am Arboner Hallenflohmarkt ausschliessen.

§3 Auf- und Abbau

Aufbau

Samstag: Ab 08:00 Uhr

Sonntag: Ab 05:00 Uhr

Abbau

Sonntag: Ab 16:00 Uhr

§4 Verkauf von Waren

Grundsätzlich ich das Verkaufen von neuen Sachen, die im Handel erhältlich sind untersagt. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, am Verkaufstag, das ausgestellte Sortiment nach seinem Ermessen zu verbieten. Grundsätzliches Verbot gilt auch von Waren die gemäss gesetzlichen Grundlagen nicht zum Verkauf zugelassen sind (z.B. Waffen, usw) ebenso Lebensmittel und Getränke. Ebenso ist es zu unterlassen, den Stand als Aussenstelle eines Geschäftes oder einer Dienstleistung zu nutzen, die im täglichen Leben als Existenzgrundlage dient.

Diese Vorschriften erlasse ich nur, dass diese einmal jährlich durchgeführte Veranstaltung auch den Charakter eines Flohmarktes hat.

§5 Kleiderständer

Kleiderständer werden nur toleriert, wenn sie anstelle eines Tisches platziert werden und somit Gebühren bezahlt werden. Vor oder neben dem Tisch ist es strikte untersagt!

§6 Parkierung

Vor Ort hat es öffentliche Parkplätze, welche gebührenpflichtig sind. Bei der Stadt Arbon oder an der Information können auch Tageskarten für CHF 12.-- pro Tag bezogen werden.

§7 Versicherung

Die Versicherung ist Sache des Teilnehmers. Der Veranstalter lehnt alle Art von Haftung und Schäden ab.

Der Veranstalter: Jacob Auer

Arbon, den 01. August 2012
Aktualisiert am 10. November 2023